Das Gemeinschaftsforstamt – eines für alles

Die Gemeinschaftsforstämter von Landesforsten Rheinland-Pfalz kümmern sich unter anderem auch um die Belange des Privatwaldes
Forstamtsgebäude aus Drohnenperspektive

Der kleinstrukturierte Privatwald ist in der Regel in örtlicher Gemengelage mit Staats- und Kommunalwaldflächen anzutreffen. Das Gemeinschaftsforstamt bietet in dieser Ausgangslage die optimale Organisationsstruktur, da die Mitarbeitenden der Forstämter nicht nur im Staatswald, sondern auch als kompetente und vertrauenswürdige Dienstleister im Kommunal- und Privatwald tätig werden. 

Oft sind die Privatwaldflächen dem sogenannten “gemischten Revier”, bestehend aus Staats- Kommunal- und Privatwald zugeordnet. Forstbetriebsarbeiten werden in diesen Revieren in allen drei Besitzarten meist kombiniert organisiert und durchgeführt.

In Schwerpunktbereichen des Kleinprivatwaldes, wie der Eifel oder dem Westerwald, wurden reine Privatwaldbetreuungsreviere gebildet. Die dort eingesetzten Revierleitenden sind Spezialisten für den Privatwald. Sie sprechen Waldbesitzende aktiv an, um durch die Bildung von Bearbeitungsblöcken eine wirtschaftliche Bearbeitung der Waldflächen zu ermöglichen.

Das für Sie zuständige Forstamt, das Forstrevier und den für Sie zuständigen Privatwaldbetreuenden finden Sie hier.

Beratung und Mitarbeit durch Revierleitende

Das Bild zeigt Privatwaldbesitzer und einen Privatwaldbetreuer, die gemeinsam durch den Wald gehen.
Ein Waldbesitzer und ein Privatwaldbetreuer treffen sich zum Beratungstermin vor Ort.

Die Beratung von Waldbesitzenden findet durch die Försterinnen und Förster von Landesforsten Rheinland-Pfalz statt. In Schwerpunktbereichen werden diese durch Forstwirtschaftsmeister im Revierdienst unterstützt.

Nach Paragraf 31 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz (LWaldG) unterstützen die Forstämter die Privatwaldbesitzenden durch kostenfreie Beratung. Die Revierleitenden leiten die Waldbesitzenden bei Betriebsarbeiten an, unterstützen bei Pflanzen- oder Saatgutbestellungen, bei der Holzvermarktung sowie bei der Beantragung von finanziellen Fördermitteln (Forstliche Förderung).

Auf Wunsch wirken die Bediensteten von Landesforsten auch fallweise oder ständig bei der Waldbewirtschaftung mit, indem sie zum Beispiel Holzernte- oder Pflanzmaßnahmen planen und begleiten. Diese Revierarbeiten sind gebührenpflichtig und werden nach Landesgebührenordnung abgerechnet.